Besteuerung von Sportwetten in Deutschland
Was ist das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)?
Das Rennwett- und Lotteriegesetz wurde vom deutschen Gesetzgeber beschlossen und ist mit 01.07.2012 in Kraft getreten. Seither muss bei allen Sportwetten (offline und online) eine Steuer in Höhe von 5% des Einsatzes an die Finanzbehörden abgeführt werden. Das RennwLottG betrifft nicht nur bpremium, sondern den gesamten Sportwetten-Markt in Deutschland.
Was bedeutet das für bpremium Kunden?
Für alle nicht gewonnenen Wetten übernimmt bpremium die gesamte Sportwettensteuer. Nur bei einem Gewinn wird eine 5%-Abgabe vom Bruttogewinn zur teilweisen Deckung der Steuerlast eingehoben.
Was ändert sich auf dem Wettschein?
Ihr Wettschein zeigt künftig neben Quote und Einsatz auch:
- Brutto-Gewinnchance
- 5% Abgabe (wird nur bei einem Gewinn fällig)
- Netto-Gewinnchance
Wie funktioniert das RennwLottG konkret?
Ein Beispiel. Angenommen, Sie platzieren eine EUR 10,00 Sportwette mit der Quote von 2.00. Im Erfolgsfall beträgt Ihr Bruttogewinn EUR 20,00. Davon werden nun EUR 1,00 (5% des Bruttogewinns) Abgabe zur teilweisen Deckung der Steuer abgezogen. Ihr Nettogewinn beträgt daher EUR 19,00. Falls Sie die Wette nicht gewinnen, trägt bpremium die gesamte Steuerlast.
Bitte beachten Sie, dass auch aufgrund der neu eingeführten Sportwettensteuer Ihre Wette eine Mindestquote von 1.06 ergeben muss.
Vom RennwLottG sind ausschließlich Wetten betroffen.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus steht Ihnen unser Kontakt jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr bpremium Team